Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines


1.1.     Geltung

Wir gestalten unsere Geschäftsbeziehung zu den Kunden auf der Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen solchen hiermit aus-drücklich. Bei Unternehmern oder Kaufleuten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Folgeaufträge auch dann,
wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Folgevertrages nicht ausdrücklich nochmals auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.

Für Bauleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV). Diese gehen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, die dann nur ergänzend gelten.

Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; diese sollen zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden.

 

1.2.     Kunde

Kunde ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer oder Kaufmann. Sofern aus Vereinfachungsgründen vom Kunden in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Kundin gemeint.

 

1.2.1.   Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

1.2.2.   Unternehmer

Wenn Sie in unseren Bedingungen als Unternehmer oder Kaufmann bezeichnet werden, gilt dies nur für den Fall, dass Sie bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

 

1.2.3.   Kaufmann

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB) oder dessen Firma in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 19 HGB).

 

1.3.    Unsere Leistungen am Bau gegenüber Verbrauchern stellen wegen des untergeordneten Umfangs weder einen Verbraucher- noch Bauvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

 


2. Vertrag

 

2.1.     Angebot des Kunden


2.1.1.   Erst die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB auf Vertragsabschluss an uns.

 

2.1.2.   Die der Bestellung des Kunden vorausgehende Anpreisung unsererseits stellt kein Angebot im Rechtssinne von § 145 BGB dar. Die zu unserer Anpreisung gehörigen Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sonstigen Leistungsdaten und Prospekte, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Eine Gewähr für eine Oberflächenbeschaffenheit (Farbe und Struktur) im Vergleich zu Abbildungen oder Mustern wird nicht übernommen; geringfügige, nicht werterhebliche, Abweichungen sind üblich und hinzunehmen. Unsere Anpreisung erfolgt, wenn sie Handwerksleistung und Material umfasst, grundsätzlich als Gesamtpaket.

 

2.1.3.   Unsere Anpreisung geht davon aus, dass die vom Kunden bereitgestellten Pläne, Maße oder Gewerke für die von ihm bestellte Leistungsausführung geeignet sind. Der Kunde sichert mit der Bestellung deren Richtigkeit zu.

 

2.2.     Annahme durch uns

 

2.2.1.   Unsere Annahme der Bestellung des Kunden kann erfolgen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Versendung der Ware innerhalb von zwei Wochen. Bei Bestellung eines Verbrauchers im Fernabsatz bestätigen wir den Bestellzugang unverzüglich; dies stellt allerdings noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar; es sei denn, wir verbinden beides miteinander.

 

Im Falle der Bestellung des Kunden im Fernabsatz oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen stellen wir diesem die gesetzlich geforderten Informationen, wie den Vertragstext mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular, das Impressum und die Datenschutzerklärung zur Verfügung.

 

Bei Bestellung auf elektronischem Wege erhält der Kunde nach der Annahme der Bestellung von uns eine schriftliche Rechnung in der Regel auf elektronischem Wege als E-Mail. Bestellungen auf elektronischem Wege liefern wir nach Annahme nur gegen Vorkasse, Nachnahme, EC-/ oder (ohne Gebührenzuschlag) Kreditkarte. Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Gutschrift des vollständigen Betrages; im Falle der Nachnahme unverzüglich nach Bestellannahme, die Übergabe erfolgt nach Zahlung.

 

2.3.     Technische Schritte für das Zustandekommen des Vertrages bei elektronischer Bestellung

Die technischen Schritte für das Zustandekommen des Vertrages bei elektronischer Bestellung wollen Sie als Kunde der gleichlautenden anzuklickenden Anleitung entnehmen.

 

           

3. Erfüllungsvorbehalt

 

Der Vertragsschluss mit dem Kunden steht unter dem Vorbehalt, dass wir bei nicht lagernden Objekten von unseren Lieferanten zeitlich und mengenmäßig korrekt beliefert werden und das Ausbleiben einer ausreichenden und rechtzeitigen Belieferung nicht zu vertreten haben und auch das sofortige Bemühen um Ersatzlieferung erfolglos war. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen, wie insbesondere die Zahlung auf den Kaufpreis und den Versand, unverzüglich zurück.

 

4. Preis

 

4.1.     Preise

 

4.1.1.   Warenpreise und Steuern

 Unsere Preise enthalten als Preisbestandteil den Warenpreis und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

4.1.2.   Versandkosten

Die für die Lieferung und den Versand anfallenden Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Wir erheben dafür die folgenden Kosten:

 

4.2.     Werklohn und Steuern

 

4.2.1.   Bei Werk-/Lieferverträgen berechnen wir den verbindlich vereinbarten Preis und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

4.2.2.   Sofern und soweit ein Preis nicht vereinbart ist, schuldet der Kunde die übliche Vergütung.

 

4.3.     Kostenvoranschläge

 

4.3.1.   Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich.

 

4.3.2.   Gegenüber Unternehmern und Kaufleuten ist ein Kostenvoranschlag, auch wenn er schriftlich erteilt ist, unverbindlich, aber entgeltlich in Höhe der vorher vereinbarten Vergütung.

 

4.3.3.   Gegenüber einem Verbraucher ist ein Kostenvoranschlag nur entgeltlich, wenn dies einschließlich der Vergütung vorher ausdrücklich individuell vereinbart worden ist. Er ist aber, auch in diesem Fall, unverbindlich.

 

4.3.4.   Sofern bei Unternehmern, Kaufleuten und Verbrauchern Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages einschließlich der zu entrichtenden Vergütung vereinbart worden war, ist diese auch fällig, wenn eine nachfolgende Bestellung nicht zustande kommt.

 

4.4.     Preisanpassungen

 

4.4.1.   Im Falle eines unverbindlichen Kostenvoranschlages hat der Kunde eine unwesentliche Überschreitung des Anschlags hinzunehmen. Bei einer wesentlichen Überschreitung zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an.

 

4.4.2.   Offensichtliche Schreib-/Rechenfehler dürfen wir korrigieren.

 

4.4.3.   Bei Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten seit Vertragsabschluss und einer unvorhergesehenen Änderung der Kostensätze bei den Kalkulationsfaktoren sind wir berechtigt, von Ihnen mit Begründung eine neue Preisvereinbarung zu verlangen. Wenn Sie als Kunde uns die Bestellung zu den geänderten Konditionen nicht innerhalb von zwei Wochen bestätigen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

4.4.4.   Wenn Sie als Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, Teilleistungen abrufen und/oder Änderungen in Bestellumfang oder Bestellqualität vornehmen und/oder Mehraufwand hieraus entsteht, dass Ihre beigestellten Gewerke für die Leistungsausführung ungeeignet sind oder Sie Mehrleistungen in Auftrag geben, sind wir zu einer Anpassung des Preises auf der Grundlage der ursprünglichen Bestellfaktoren nach pflichtgemäßem Ermessen befugt und Sie haben die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.

 

4.4.5.   Sofern Sie als Kunde während der Vertragsdurchführung verlangen oder dies aus Ihrem Verhalten erforderlich wird, dass unsere Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbracht werden, sind wir berechtigt, Lohnzuschläge in der Höhe zusätzlich in Rechnung zu stellen, als  dies im Tarifvertrag „Raumausstatter- sowie Sattler- und Feintäschnerhandwerk“ vorgesehen ist.

 

5. Liefer- und Leistungszeit

 

5.1.     Bei vereinbartem Liefertermin stellt dies kein Fixgeschäft dar.

 

5.2.     Ist kein fester Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung 4 Wochen nach Vertragsschluss. Auch dies stellt kein Fixgeschäft dar.

 

5.3.1.   Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse (öffentliche Unruhe, Streiks, Betriebsstörungen, auch bei Lieferanten) befreien während ihrer Dauer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung. Wir werden sie unverzüglich davon benachrichtigen und mit Ihnen die Verpflichtungen den geänderten Verhältnissen angemessen anpassen.

 

5.3.2.   Ändern Sie Ihre Bestellung oder kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, entfällt die Vereinbarung der Lieferfrist und diese ist angemessen anzupassen.

 

5.3.3.   Bei unangemessen langer Verzögerung oder Scheitern der Vertragsanpassung ist jeder Vertragsteil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

 

5.3.4.   Sofern wir den verzögerten Liefertermin aus in unserem Unternehmen liegenden Gründen zu vertreten haben, sind Sie als Kunde verpflichtet, vor der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Rechte, uns eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen seit Eingang Ihres Schreibens bei uns zu setzen.

 

5.4.     Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies Ihnen als Kunde zumutbar ist.

 

5.5.     Kommen Sie als Kunde in Annahmeverzug oder verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, sind wir zur Geltendmachung des uns entstehenden Schadens einschließlich von Mehraufwendungen berechtigt.

 

6. Gefahrübergang

 

6.1.     Verbraucher

Ist der Kunde privat handelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

 

6.2.     Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, geht mit der Auslieferung an das mit der Übersendung beauftragte Transportunternehmen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

 

6.3.     Ist der Kunde im Verzug mit der Annahme, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf ihn über.

 

7. Anlieferung und Annahmeverzug

 

7.1.     Die Kalkulation der (Liefer-)Kosten basiert bei sperrigem Gut auf der Voraussetzung, dass unser Fahrzeug das Liefergebäude unmittelbar anfahren und dort entladen werden kann. Es wird vorausgesetzt, dass bei Transporten über das 2. Stockwerk hinaus mechanische Transportmittel vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Treppen müssen passierbar sein.

 

7.2.     Verstößt der Kunde gegen diese Mitwirkungspflichten, ist er zur Tragung der hieraus entstehenden Mehrkosten verpflichtet.

 

7.3.     Wird die bestellte Ware oder Leistung trotz Anlieferung oder schriftlicher Aufforderung durch uns von Ihnen als Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder fingierten oder angepassten Liefertermin abgenommen, sind wir berechtigt, Ihnen das Werk oder die Ware zu berechnen, die Verwertung der Leistung zu betreiben und gegebenenfalls von unserem Unternehmerpfandrecht Gebrauch zu machen. Hierdurch entstehende Mehrkosten, haben Sie als Kunde zu tragen.

 

 

8. Zahlungsbedingungen

 

8.1.     Bestellung im Fernabsatz

 

8.1.1.   Die Fälligkeit des Kaufpreises teilen wir dem Kunden in der Rechnung mit.

 

8.1.2.   Wählen Sie als Kunde die Zahlungsart EC-/Kreditkarte, wird Ihr Konto bei dem Zahlungsabwicklungsunternehmen, wenn Sie diese Zahlungsart bestätigt haben, mit Abschluss Ihrer Bestellung bei uns automatisch belastet.

 

8.1.3.   Wir beliefern Sie als Kunden bei dieser Bestellart in der Regel auf Vorauskasse. Ihre vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Übergabe der bestellten Güter. Die Zahlung ist möglich durch Überweisung des, in der nach oder mit Bestellannahme versandten Rechnung ausgewiesenen, Endbetrages auf eines der nachfolgend benannten Konten oder durch EC-/Kreditkarte oder Nachnahme. Die Konten lauten, wie folgt:

 

8.1.4.   Soweit wir Sie als Kunden bei Benennung von Referenzen nach Bonitätsprüfung oder bei Stammkunden ohne Vorkasse auf Rechnung beliefern, unterliegt dies der Vereinbarung im Einzelfall.

 

8.2.     Sonstige Bestellungen

 

8.2.1.   Rechnungen

 

8.2.1.1.  VOB-Vertrag

 

8.2.1.1.1.   Schlussrechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.

 

8.2.1.1.2.    Abschlagsrechnungen oder Rechnungen für Teilleistungen sind zulässig und fällig zu dem auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Datum, spätestens binnen 21 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung.

 

8.2.1.1.3.     Vorauszahlungen sind zulässig und fällig, wie vereinbart.

Auf Verlangen leisten wir hierfür Sicherheit.

 

8.2.1.2. BGB-Werkverträge oder Kaufverträge

 

8.2.1.2.1.    Werkvertrag

 

8.2.1.2.1.1.  Die Vergütung ist fällig bei Abnahme des Werkes.

Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung hierzu eine angemessen Frist gesetzt haben und die Abnahme nicht binnen der Frist unter Angabe eines Mangels verweigert wurde.

 

8.2.1.2.1.2.   Für gelieferten oder angefertigten und bereitgestellten Wareneinsatz sind wir nach Wahl des Kunden bei Eigentumsübertragung auf oder Sicherheitsleistung an ihn berechtigt, Abschlagsrechnung zu stellen.

Diese Zahlung wird durch unser entsprechendes Verlangen unter Beifügung unserer Auflistung sofort fällig.

 

8.2.1.2.1.3.    Abschlagsrechnungen für erbrachte Leistungen sind zulässig und fällig zu dem auf der Rechnung aufgedruckten Datum.

 

8.2.1.2.2.       Kaufvertrag

Der Kaufpreis für Sie als Kunde ist fällig mit dem auf der Rechnung aufgedruckten Datum, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware.

 

8.2.2.   Besondere Fälligkeiten

 

8.2.2.1. Der Kunde, der bei einem Kaufvertrag mit uns die Abnahme und Zahlung wegen behebbaren

Mangels verweigert, hat uns binnen 14 Tagen nach seiner Erklärung mitzuteilen, welche

Rechte er aus der von ihm behaupteten Mangelhaftigkeit der Kaufsache herleiten will. Nach

Fristablauf ohne Erklärung ist der Kaufpreis fällig.

 

8.2.2.2. Haben wir dem Kunden, der mit uns einen Werkvertrag abgeschlossen hat, nach

Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und verweigert der Kunde diese

nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe zumindest eines Mangels, gilt unser Werk als von

ihm abgenommen. Damit ist der Werklohn fällig.

 

8.3.     Zahlungsverzug

Auch ohne Mahnung durch uns kommt der Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf fünf und bei einem Unternehmer oder Kaufmann auf neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

8.4.     Wechsel und Schecks

Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlung statt, an, wobei deren Annahme ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung oder Protesterhebung erfolgt. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung.

 

8.5.     Skonto

Ein Abzug von Skonto durch Sie als Kunden ist nicht zulässig. Es sei denn, wir haben Ihnen dies mit der Rechnungsstellung im Einzelfall ausdrücklich angeboten.

 

8.6.     Aufrechnung

Sie als Kunde sind zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt und Unternehmerpfandrecht

 

9.1.     Kaufsachen

Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Versandkosten durch den Kunden das Eigentum an den verkauften Gütern vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern und Kaufmännern behalten wir uns das Eigentum an den Gütern bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, sind Sie als Kunde, aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes, ohne dass bei Bestellung im Fernabsatz dadurch Ihre Rechte auf Prüfung der Güter nach dem Widerrufsrecht eingeschränkt werden, verpflichtet, die Güter pfleglich zu behandeln und einen Zugriff Dritter auf die Güter, etwa im Falle einer Pfändung oder einem Besitzwechsel der Güter sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die Ihnen durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sofern und soweit Sie als Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug sind.

Sie als Kunde sind ferner verpflichtet, die von uns erhaltene und noch nicht bezahlte Ware, die sich unter unserem Eigentumsvorbehalt befindet, ausreichend zum Neuwert zu versichern und erforderliche Wartungen auf Ihre Kosten rechtzeitig durchzuführen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen als Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

9.2.     Werkverträge und Mischverträge


9.2.1.   Eigentum

Bearbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für uns als Hersteller. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von Ihnen als auftraggebendem Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Höhe des Rechnungswertes auf uns als Auftragnehmer übergeht. Sie verwahren sodann unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

Wird eine Sache, die Vertragsgegenstand ist und uns gehört, mit nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erhalten wir auch an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Wert der Gesamtsache entsprechendes (Mit-) Eigentum.

Sofern durch die Verbindung unserer Lieferung an Ihrem Grundstück als Kunden Ihnen gegenüber Forderungen gegen Dritte erwachsen, so treten Sie diese Forderungen zur Sicherung an uns ab.

 

9.2.2.   Pfandrecht

An den aufgrund des Kundenauftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches und vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht können wir auch wegen früherer Forderungen wegen des Auftragsgegenstandes geltend machen.

 

10. Urheberrecht

An von uns für Sie als Kunden erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen steht uns das Urheberrecht zu und wir behalten uns dieses vor. Derartige Unterlagen dürfen daher ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (elektronischen und telefonischen Bestellungen) und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen des Verbrauchers

 

11.1.    Dieses richtet sich nach der, in unserem Geschäftsauftritt getrennt hinterlegten, Widerrufsbelehrung und dem dort hinterlegten Widerrufsformular.

 

11.2.    Auch als Verbraucher steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nicht zu, bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation, die auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

11.3.    Auch als Verbraucher steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nicht zu, wenn wir bei Dienstleistungen/Werken unsere Leistung vollständig erbracht haben. Wir informieren Sie als Kunden hiermit ausdrücklich darüber, dass Sie ihr Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Nur unter dieser Voraussetzung beginnen wir unsere Dienstleistung/ unser Werk und setzen bei Auftragserteilung aufgrund dieser dem Kunden ausgehändigten Bedingungen seine ausdrückliche Zustimmung hierzu voraus.

 

11.4.    Wenn der Kunde als Verbraucher ein Geschäft mit uns in einem beweglichen Gewerberaum (Marktstand, Verkaufswagen, Messestand, Verkaufsbude) abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu, da das Geschäft dann nicht außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen ist.

 

12. Gewährleistung

 

12.1.    VOB-Vertrag

 Die Gewährleistung richtet sich nach den dortigen Bestimmungen.

 

12.2.    Sonstige Verträge

 

12.2.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden als Verbraucher, Unternehmer und Kaufmann richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen, die insofern vorgehen.

 

12.2.2.  Die Gewährleistungsansprüche des Kunden als Unternehmer und Kaufmann verjähren bei Käufen in einem Jahr ab Erhalt des Objektes.

 

12.2.3. Im Falle des Kaufes hat der Kaufmann offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Objektes schriftlich anzuzeigen. Gibt er diese Anzeige nicht innerhalb dieser Frist ab, erlöschen seine Gewährleistungsrechte; es sein denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.

 

12.2.4. Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die dem Vertrag zugrunde gelegte konkrete Produktbeschreibung als vereinbart. Keine Beschaffenheitsangabe der Ware sind hingegen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers.            

Sie als Kunde als Verbraucher, Kaufmann oder Unternehmer erhalten von uns keine Garantien. Im Übrigen gilt die Regelung in 2.1.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden.

 

12.2.5. Eine Gewährleistung des Kunden ist ausgeschlossen, wenn die ihm von uns überreichten Pflegeanweisungen nachweisbar nicht eingehalten worden sind.

 

 

13. Haftung auf Schadensersatz neben der Gewährleistung

 

13.1.    Maßstab

Wir haften für die Verletzung von Vertragspflichten und aus Delikten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei der Verletzung von Hauptpflichten, hier haften wir für jedes Verschulden.

 

13.2.    Betroffene

Soweit diese Haftungseinschränkung reicht, gilt sie auch für die Erfüllungsgehilfen und die persönliche Haftung unserer Angestellten.

 

13.3.    Weitere Beschränkung gegenüber Unternehmern und Kaufmännern

Sofern der Kunde bei Bestellung des Objekts als Unternehmer und/oder als Kaufmann für sein Unternehmen gehandelt hat, beschränken wir unsere Haftung darüber hinaus auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Diese weitergehende Haftungsbeschränkung gilt wiederum dann nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben sowie bei für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

13.4.    Eigenhaftung des Kunden

Sie haben als Kunde für die technische Sicherheit uns zur Bearbeitung übergebener Gegenstände (wie Fahrzeuge, technische Einrichtungen o. ä.) Sorge zu tragen; insbesondere die korrekte Einstellung in unsere Werkstatt. Schäden, die aufgrund von technischen Mängeln, die aus dem Gut des Kunden resultieren, außerhalb der geschuldeten Bearbeitung entstehen, haben Sie als Kunde uns zu ersetzen.

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1.    Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Vorschrift. Besteht eine solche nicht, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bei Vertragsschluss gekannt hätten.

 

14.2.    Gerichtsstand bei Kaufmann als Kunde

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließliche Gerichtsstelle für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

14.3.    Grenzüberschreitender Kauf

Wenn wir grenzüberschreitend liefern, bedeutet das keine entsprechende Geschäftsausrichtung. Es gelten deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit. Die Geltung der CISG wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten für ihn auch die verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates; er hat bei Rechtsstreitigkeiten darüber hinaus die Wahl des Gerichtsstandes unseres Firmensitzes oder seines Wohnsitzes; wir müssen ihn stets an seinem Wohnsitz verklagen.

 

14.4.    Schiedsgutachtensabrede

Entstehen Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände, die für die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wesentlich sein können oder soll eine bestimmte Leistung geänderten Verhältnissen angepasst werden, so soll ein Schiedsgutachten nach §§ 317 ff. BGB eingeholt werden. Die in dem Schiedsgutachten getroffenen Feststellungen werden von den Parteien als verbindliche Grundlage zur Entscheidung des streitigen Sachverhaltens anerkannt. Als Schiedsgutachter soll ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Raumausstatter-/Sattlerhandwerk beauftragt werden, der von beiden Parteien einvernehmlich zu bestimmen ist. Kommt ein Einvernehmen innerhalb von zwei Wochen nicht zustande, so wird der Sachverständige auf Antrag einer Partei von der Handwerkskammer für München und Oberbayern verbindlich für beide Parteien bestimmt. Die Kosten für das Schiedsgutachten tragen die Parteien je zur Hälfte.